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Außerordentliche Mitgliederversammlung

Titel:
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Wann:
Mi, 9. Februar 2022, 19:30 h - 20:30 h
Wo:
Bliestalhalle - Mandelbachtal, Saarland
Kategorie:
Intern

Beschreibung

Hiermit ergeht die Einladung an alle Mitglieder des MV zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch 09.02.22 19:30 Uhr in die Bliestalhalle. Einziger Tagespunkt ist die Änderung unserer Vereinssatzung. Die den Vorstand betreffende Vorschrift des § 8 soll durch Beschluss der Mitglieder geändert werden. Grund für die beabsichtigte Änderung ist, dass durch die Möglichkeit der Erweiterung des Vorstandes auf fünf Mitglieder und insbesondere durch die Option, drei gleichberechtigt verantwortliche Vorsitzende zu bestimmen, die Bereitschaft zur Mitarbeit im Vorstand gefördert werden soll. Die Verteilung zentraler Aufgaben des Vorstandes auf mehrere Personen soll durch die Neufassung erleichtert werden. Nachfolgend der Textblock mit der geplanten Änderung:
 
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(aktuell noch gültiger § 8 in der Satzung vom 11. März 2009)
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der Kassiererin/dem Kassierer und der Schriftführerin/dem Schriftführer.
Alle Vorstandsmitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens ein Jahr Mitglied des Vereines sein. Die Dauer dieser Ehrenämter beträgt 2 Jahre. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Verein wird nach außen hin durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten. Der 1. Vorsitzende muss stets dabei sein. Der Vorstand kann bei Ausscheiden eines seiner Mitglieder vor Ablauf der Amtszeit kommissarisch einen Vertreter bestimmen. Die/Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Vorstandes schriftlich mindestens 7 Tage vorher unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Der Vorstand ist nach ordnungsgemäßer Einladung und bei Anwesenheit von ¾ der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
 
Der neue Text des § 8 soll folgendermaßen lauten:
 
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus höchstens fünf Personen, höchstens drei Vorsitzenden, einem/einer Kassierer/in sowie einem/einer Schriftführer/in. Sind mehrere Vorsitzende bestimmt, leiten diese den Verein gemeinsam und arbeitsteilig. Die Aufgabenverteilung kann vom Vorstand in einer Geschäftsordnung geregelt werden.
Vorstandsmitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ein Jahr Mitglied des Vereins sein. Sie werden für zwei Jahre gewählt und bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand kann bei Ausscheiden eines seiner Mitglieder vor Ablauf der Amtszeit kommissarisch einen Vertreter bestimmen.
Der Verein wird durch den/die Vorsitzenden vertreten. Jede/r Vorsitzende ist zur Alleinvertretung berechtigt. Im Innenverhältnis ist in Vertretungsfällen die Aufgabenzuweisung zu beachten.
Die Einladung zu den Sitzungen des Vorstandes erfolgt durch den/die Vorsitzende beziehungsweise durch eine/n von diesen. Die Sitzungen können virtuell durchgeführt werden. Die Einladung erfolgt in Textform mit einer Frist von einer Woche und unter Beifügung der Tagesordnung. Der Vorstand ist nach ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
 
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Die Veranstaltung wird gemäß den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen durchgeführt. Falls die Teilnahme online gewünscht ist, bitten wir um rechtzeitige Meldung via Mail an "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!". Wir bitten um rege Teilnahme, damit die Beschlussfähigkeit gewährleistet ist!
 
Der Vorstand 
 


Veranstaltungsort

Standort:
Bliestalhalle
Straße:
Ritterstrasse 18
Postleitzahl:
66399
Stadt:
Mandelbachtal
Bundesland:
Saarland
Land:
Germany
   
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